Beschreibung

Die Kindertagesstätten haben einen eigenen Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsauftrag. Dabei ist die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu unterstützen und das leibliche, seelische und geistige Wohl des Kindes zu fördern. Dies geschieht vor allem durch die Förderung der individuellen Selbst-, Sozial- und Lernkompetenz und orientiert sich an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Kindes.
In den Kindertagesstätten sind insbesondere diejenigen Fähigkeiten entsprechend dem jeweiligen Alter und Entwicklungsstand zu unterstützen und weiterzuentwickeln,
1.die die Kinder im täglichen Leben benötigen,
2.mit denen die Kinder ihre Erfahrungen verarbeiten und Selbständigkeit gewinnen können und
3. die die Kinder im Zusammenleben mit anderen Menschen brauchen.
Bei der Wahrnehmung dieses eigenen Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsauftrages sowie der Unterstützung und Weiterentwicklung der Fähigkeiten nach Absatz 2 sollen folgende Bildungsbereiche berücksichtigt werden:
1.Körper, Gesundheit und Bewegung, insbesondere die Teilbereiche Wahrnehmung und Grob- und Feinmotorik,
2.Sprache(n), Zeichen/Schrift und Kommunikation, insbesondere zur Teilhabe an
Bildungsvorgängen und zur Vorbereitung auf den Schuleintritt,
3.Mathematik, Naturwissenschaft und Technik,
4.Kultur, Gesellschaft und Politik, einschließlich des Umgangs mit Regeln des sozialen Verhaltens,
5.Ethik, Religion und Philosophie,
6.musisch-ästhetische Bildung und Medien.
Die Bildungsbereiche sollen in die umfassende Arbeit der Kindertageseinrichtungen
einbezogen werden, um altersgemäß die entsprechenden Fähigkeiten und Fertigkeiten zu entwickeln. Behinderungen, Beeinträchtigungen und Benachteiligungen eines Kindes sollen durch gemeinsame Erziehung aller Kinder und durch individuelle Hilfe ausgeglichen oder verringert werden. Die gemeinsame Erziehung soll auch erreichen, dass alle Kinder sich in ihren unterschiedlichen Befähigungen anerkennen, emotional positive Beziehungen aufbauen und sich gegenseitig unterstützen. Die kindergartenähnlichen Einrichtungen und Tagespflegestellen sollen sich an den für Kindertagesstätten geltenden Zielen orientieren. Träger des Itzstedter Kindergartens ist der Kinderbetreuungsverein Itzstedt und Umgebung e.V. (KBV) Die Gemeinde hat gemeindeeigene Räumlichkeiten an den Verein vermietet. Die Gemeinde beteiligt sich an den Betriebskosten, die aus den angemessenen Personal und Sachkosten bestehen.
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Den Vorschlag bitte per eMail an buergerhaushalt@itzstedt.de mit dem Betreff "Kindergarten Itzstedt" schicken !

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