Beschreibung

Nach dem Bestattungsgesetz haben die Gemeinden sicherzustellen, dass der örtliche Bedarf an Friedhöfen gedeckt ist. Die Trägerschaft kann von der Gemeinde oder einer Körperschaft des öffentlichen rechts anerkannten Religionsgemeinschaft erfolgen. Die Gemeinde Itzstedt beteiligt sich an den Aufwendungen für den kommunalen Friedhof in Nahe.
zum Vergrößern bitte anklicken ...  



Den Vorschlag bitte per eMail an buergerhaushalt@itzstedt.de mit dem Betreff "Friedhofs- und Bestattungswesen" schicken !

Vielen Dank