Beschreibung

Die Gemeinde unterhält die oberirdischen fließenden Gewässer 2. Ordung. Es werden hierfür Gebühren von den Eigentümern der Grundstücke erhoben, die im Einzugsbereich der Gewässer liegen.
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Den Vorschlag bitte per eMail an buergerhaushalt@itzstedt.de mit dem Betreff "Öffentliche Gewässer" schicken !

Vielen Dank